Die Landesregierung hat heute die Leitentscheidung für das Rheinische Revier beschlossen. Die Entscheidung beruht auf einer im Oktober 2020 gestarteten breiten Beteiligung von Bürgern, Städten und Gemeinden, Vereinen, Initiativen, Parteien, Wirtschafts- und Umweltverbänden. Insgesamt sind 720 Stellungnahmen zum ursprünglichen Entwurf eingegangen, welche das Ministerium ausgewertet hat, um die Leitentscheidung zu überarbeiten.
Tagebau Garzweiler II Minister Prof. Pinkwart hat diese heute Nachmittag in einer Pressekonferenz vorgestellt. Er führte hierzu aus, dass im Gegensatz zum bislang bekannten Entwurf für die zukünftigen Tagebauranddörfer im Bereich Garzweiler II der Abstand zum Tagebau auf 500 m vergrößert wird, unabhängig vom Datum des Kohleausstiegs. Zudem ist in der Leitentscheidung nun festgeschrieben worden, dass die Abbaurichtung zunächst in Richtung Jackerath verschwenkt und die Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath nicht vor dem Revisionszeitpunkt 2026 in Anspruch genommen werden. „Die Festlegung auf den Mindestabstand von 500 m unabhängig vom Ausstiegszeitraum stellt eine Verbesserung für die Menschen in den Tagebauranddörfern dar. Ich bin insbesondere froh darüber, dass vor dem Revisionszeitpunkt 2026 keines der Dörfer in Anspruch genommen wird. Noch die letzte Landesregierung hat für diese Dörfer keinerlei Chance gesehen. Die Einwohnerinnen und Einwohner, welche in Ihrem Dorf bleiben wollen, können dies nun tun und die Revision 2026 abwarten. Die Umsiedler erhalten aber mit der Leitentscheidung auch die Sicherheit, dass die Konditionen der Umsiedlung erhalten und gesichert bleiben.
Nun gilt es alle Fakten zur Versorgungssicherheit und zum tatsächlichen Kohlebedarf weiterhin gewissenhaft zu prüfen und den Auswirkungen des Tagesbaus zum Revisionszeitpunkt 2026 verantwortungsbewusst gegenüber zu stellen, um alles für einen möglichst großen Flächenerhalt, insbesondere im Bereich der Dörfer und Höfe zu unternehmen.“