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MdL-Newsletter
Krückel & Schnelle
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Liebe Leserinnen und Leser,
vor fünf Jahren erschütterte die Flutkatastrophe unsere Region. Im Landtag wurde in einer Gedenkstunde der Opfer gedacht ? auch Thomas Schnelle blickt in dieser Ausgabe auf die Ereignisse in Ophoven zurück und zieht Bilanz zur Aufarbeitung.
Daneben geht es um den digitalen Aufbruch im Rheinischen Revier, die Olympia-Bewerbung KölnRheinRuhr und die neuen ABC-Klassen für bessere Startchancen. Bernd Krückel berichtet über die Einigung zur Konnexität zwischen Bund und Ländern, die geplante Anhebung des kommunalen Verbundsatzes, das Bürokratieabbaupaket, Vorsorge gegen Hitzewellen und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Krisenbewältigungsgesetz.
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GEDENKEN
Fünf Jahre nach der Flut: Gedenken und Verantwortung
Landtag gedenkt der Opfer der Flutkatastrophe von 2021
In der vergangenen Plenarwoche hat der Landtag der Opfer der Flutkatastrophe gedacht. Zum fünften Jahrestag kamen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Ministerpräsident Hendrik Wüst und Landtagspräsident André Kuper mit Angehörigen und Helfern zu einer Gedenkstunde zusammen.
In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 fielen mancherorts bis zu 150 Liter Regen je Quadratmeter. Allein in Nordrhein-Westfalen kamen 49 Menschen ums Leben, der Schaden lag bei mindestens 13 Milliarden Euro.
Diese Katastrophe haben wir im Kreis Heinsberg vor der eigenen Haustür erlebt. In Ophoven habe ich damals selbst Sandsäcke geschleppt, als der Deich der Rur brach und Hunderte Menschen ihre Häuser verlassen mussten.
Verlassen konnten wir uns damals auf zehntausende Einsatzkräfte in Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk. Ihnen gilt mein Dank. Sie brauchen aber verlässliche Grundlagen. In zwei Untersuchungsausschüssen und einer Enquetekommission haben wir aufgearbeitet, wo der Katastrophenschutz gestärkt werden muss. Die gemeinsam getragenen Handlungsempfehlungen fließen nun in die Reform des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ein, die im Landtag gerade beraten wird.
Bund und Land brachten damals innerhalb weniger Wochen den Wiederaufbaufonds auf den Weg und stellten für Nordrhein-Westfalen Hilfen in Höhe von insgesamt 12,3 Milliarden Euro bereit. Mit den Mitteln werden unter anderem der Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur, die Unterstützung von Privathaushalten und Unternehmen sowie Maßnahmen zur Stärkung des Hochwasserschutzes finanziert.
Gedenken heißt, den Menschen etwas schuldig zu bleiben: den ernsthaften Willen, es beim nächsten Mal besser zu machen. Das sind wir den 49 Opfern und allen Betroffenen schuldig.
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STRUKTURWANDEL
Von der Kohle zur KI: Nordrhein-Westfalen wird digitaler Standort
Viertes Microsoft-Rechenzentrum stärkt das Rheinische Revier
Nordrhein-Westfalen entwickelt sich zu einer der führenden Regionen für die digitale Infrastruktur in Deutschland. Zu den drei bereits angekündigten Microsoft-Rechenzentren im Rheinischen Revier kommt kürzlich ein vierter Standort in Grevenbroich hinzu. Das sind sichtbare Ankerinvestitionen für den Wandel von der Kohle zur Künstlichen Intelligenz.
Der Grundgedanke überzeugt gerade dort, wo über Jahrzehnte Strom aus Braunkohle kam. Die Rechenzentren nutzen die vorhandene Energie- und Flächeninfrastruktur ehemaliger Kraftwerksstandorte. Sie schaffen neue Wertschöpfung, sichern Beschäftigung und bringen den Kommunen zusätzliche Einnahmen. Rund um die Standorte entsteht ein leistungsfähiges Ökosystem, in dem Wirtschaft, Forschung und öffentliche Einrichtungen Zugang zu modernster Rechenleistung erhalten.
Es macht einen Unterschied, ob wichtige Rechenleistung im Ausland liegt oder hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. Digitale Souveränität heißt, dass Daten und Technologien in unserem Land verarbeitet werden und wir nicht allein von anderen abhängig sind. Für ein Industrieland ist das eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherheit zugleich.
Der Strukturwandel ist kein Selbstläufer. Der Kohleausstieg reißt in vielen Orten des Reviers Lücken, die sich nicht von selbst schließen. Projekte wie diese zeigen, was an ihre Stelle treten kann, wenn Land, Wirtschaft und Kommunen zusammenwirken. Entscheidend ist, dass der Wandel bei den Menschen ankommt, dass gute Arbeitsplätze entstehen und die Beschäftigten aus den alten Strukturen eine verlässliche Perspektive bekommen.
Dieselbe Idee treibt uns vor Ort an. Mit der FUTURE SITE InWEST in Geilenkirchen-Lindern entsteht auf rund 240 Hektar ein moderner, klimaneutral geplanter Industriestandort für die Industrie von morgen, getragen vom Kreis und den Städten Geilenkirchen, Heinsberg und Hückelhoven. Perspektivisch sollen dort mehrere tausend Arbeitsplätze entstehen. Land und Bund unterstützen den Wandel im gesamten Revier bis 2038 mit einem Fördervolumen im zweistelligen Milliardenbereich, von dem auch Betriebe und Projekte in unserem Kreis profitieren.
Nordrhein-Westfalen beweist damit, dass aus dem Ende der Kohle ein Aufbruch werden kann. Diesen Weg gilt es entschlossen weiterzugehen, im Interesse der ganzen Region.
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SPORT
Olympia vor der Haustür
KölnRheinRuhr bewirbt sich mit Rückenwind aus der Region
Nordrhein-Westfalen bewirbt sich um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044. Unter dem Namen KölnRheinRuhr treten die Städte der Region gemeinsam an, mit Köln als Leading City. Im Landtag haben CDU, SPD, Grüne und FDP kürzlich mit einem gemeinsamen Antrag ein fraktionsübergreifendes Bekenntnis zu dieser Bewerbung abgegeben.
Das Bemerkenswerte an diesem Vorhaben ist, wie es zustande kam. Im Frühjahr haben die Bürgerinnen und Bürger in den beteiligten Kommunen in Ratsbürgerentscheiden selbst abgestimmt. Rund 1,4 Millionen Menschen gaben ihre Stimme ab, 66 Prozent sprachen sich für die Bewerbung aus. Damit erhielt das Konzept mehr Zuspruch als jede frühere Olympia-Bewerbung weltweit. Diese Spiele beginnen also nicht am Reißbrett der Politik, sondern mit einem klaren Auftrag der Menschen.
Mit Mönchengladbach und Aachen liegen zwei der Austragungsstädte in direkter Nachbarschaft zum Kreis Heinsberg. Was solche Spiele am Ende gelingen lässt, sind verlässliche Organisation und Investitionen in Verkehr, Sportstätten und Digitalisierung.
Ich freue mich, dass die Bewerbung die Paralympischen Spiele von Anfang an gleichberechtigt mitdenkt. Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit sind kein Beiwerk, sondern gehören zum Kern der Idee.
Am 26. September entscheidet der Deutsche Olympische Sportbund, welche deutsche Bewerbung ins internationale Rennen geht. Der Weg ist noch weit und der Wettbewerb hart. Der starke Rückhalt aus Nordrhein-Westfalen ist dafür ein gutes Fundament. Als Sportland Nummer eins hat unser Land etwas anzubieten.
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BILDUNG
ABC-Klassen: bessere Startchancen für jedes Kind
Landtag beschließt verbindliche Sprachförderung vor der Einschulung
In der vergangenen Plenarwoche hat der Landtag die Einführung der ABC-Klassen beschlossen. Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Kein Kind soll in der Schule den Anschluss verlieren, nur weil es beim Schulstart noch nicht gut genug Deutsch spricht. Wer die Sprache beherrscht, kann dem Unterricht folgen, Freundschaften schließen und später seinen Weg gehen. Eine gemeinsame Sprache ist und bleibt der wichtigste Faktor für eine gute Sozialisation und Integration.
Und trotz dieser basalen Erkenntnis ist der Handlungsbedarf groß. Derzeit bringt in Nordrhein-Westfalen etwa jedes dritte Kind mit sechs Jahren nicht die Fähigkeiten mit, um im Unterricht erfolgreich mitzuarbeiten. Künftig wird der Sprachstand schon bei einer vorgezogenen Schulanmeldung erfasst. Kinder mit Förderbedarf besuchen dann verbindlich einen Vorkurs, die ABC-Klasse, in einer kleinen Gruppe mit gezielter Unterstützung. So werden auch die Kinder erreicht, die bisher gar nicht in einer Kita angemeldet sind.
Mir ist wichtig, dass die Förderung nah bei den Familien ankommt. Nach dem Grundsatz kurze Beine, kurze Wege sollen die Vorkurse möglichst wohnortnah stattfinden, wenn es passt, direkt in der Kita vor Ort. Kita und Grundschule arbeiten dabei eng zusammen. Die Kosten, die den Städten und Gemeinden entstehen, übernimmt das Land vollständig. Auch die Kommunen im Kreis Heinsberg können so ohne zusätzliche Belastung planen.
Wie gut das Konzept wirkt, wird nach zwei und nach vier Jahren wissenschaftlich überprüft. Das halte ich für richtig, denn gute Bildungspolitik lernt aus Erfahrung. Am Ende zählt, dass mehr Kinder mit guten Sprachkenntnissen und fairen Chancen in ihren Bildungsweg starten.
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KONNEXITÄT
Mehr Verlässlichkeit für die Kassen unserer Städte und Gemeinden
Bund und Länder einigen sich auf gestärktes Konnexitätsprinzip
Über Jahre hinweg ist die Ausgabenseite der Kommunen immer weiter gestiegen. Neue Aufgaben und ausgeweitete Leistungen wurden vielfach auf Bundesebene beschlossen, bezahlen mussten sie am Ende die Städte und Gemeinden. Im Kreis Heinsberg mit seinen zehn Kommunen kennen wir die Folgen: Haushalte am Anschlag, wachsende Sozialausgaben, vor allem im Bereich Eingliederungshilfe, und wenig Spielraum für eigene Gestaltung vor Ort.
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni ist hier ein wichtiger Schritt gelungen. Bund und Länder haben sich auf einen Mechanismus verständigt, der das Prinzip der Veranlassungskonnexität stärkt. Der Grundgedanke ist einfach: Wer eine Leistung beschließt, soll auch für ihre Kosten geradestehen. Künftig übernimmt der Bund bei neuen oder geänderten Leistungsgesetzen 80 Prozent der finanziellen Mehrkosten von Ländern und Kommunen, sofern diese oberhalb von 200 Millionen Euro liegen. Steuergesetze bleiben von der Regelung ausgenommen.
Für die kommunale Familie ist das ein Signal. Nach langjährigem Einsatz der Landesregierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst zeigt der Bund damit Verantwortung für die angespannte Finanzlage der Kommunen. Immer neue Belastungen sollen nicht länger allein auf den Schultern der Städte und Gemeinden landen.
Zur ehrlichen Einordnung gehört allerdings auch, dass die Belastungen, die unsere Kommunen schon heute tragen, damit nicht beseitigt sind. Die Vereinbarung greift erst bei künftigen Leistungsgesetzen, an den bestehenden Lasten ändert sie zunächst nichts. Die Einigung ist deshalb kein Schlusspunkt, sondern ein erster wichtiger Schritt. Im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags werde ich die Diskussion begleiten und mich weiterhin dafür einsetzen, dass unsere Städte und Gemeinden dauerhaftauskömmlich ausgestattet werden. Solide kommunale Finanzen sind die Grundlage dafür, dass die Menschen im Kreis Heinsberg sich auf funktionierende öffentliche Leistungen verlassen können.
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KOMMUNALFINANZEN
Höherer Kommunalverbundsatz: Mehr Anteil für unsere Städte und Gemeinden
Land erhöht Verbundsatz erstmals seit den 1970er-Jahren
Die Landesregierung hat am 14 Juli 2026 die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 beschlossen. Einer der Kernpunkte ist die Anhebung des kommunalen Verbundsatzes von 23 auf 23,5 Prozent. Das Land reagiert damit auf eine Finanzlage der Städte und Gemeinden, die sich seit Jahren verschärft.
Über das Gemeindefinanzierungsgesetz gibt das Land jährlich einen festen Anteil seiner Steuereinnahmen an die Städte, Gemeinden und Kreise weiter. Dieser Anteil ist der Verbundsatz. Je höher er ausfällt, desto mehr Geld steht den Kommunen für ihre Aufgaben zur Verfügung, von der Schule über die Straße bis zur Feuerwehr.
Die Erhöhung um einen halben Prozentpunkt bringt den Kommunen dauerhaft rund 360 Millionen Euro zusätzlich im Jahr. Es ist die erste strukturelle Anhebung des Satzes seit den 1970er-Jahren. In drei Schritten haben SPD-geführte Landesregierungen von 28,5% auf 23% abgesenkt. Zugleich erfolgt der Einstieg in eine kommunale Modernisierungsagenda, die pauschalere Zuweisungen, weniger Standards und einfachere Verfahren vorsieht. Auch die zehn Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg profitieren von diesem höheren Anteil.
Zu einer nüchternen Einordnung gehört jedoch auch, die Dimensionen zu benennen. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verzeichneten im vergangenen Jahr nach dem aktuellen kommunalen Finanzreport ein Defizit von über elf Milliarden Euro, den höchsten Wert im Ländervergleich; die kommunalen Schulden erreichten rund 71 Milliarden Euro. Gegen diese Lücke sind 360 Millionen Euro ein Anfang, keine Lösung. Haupttreiber sind die stetig steigenden Sozialausgaben, vor allem im Bereich Teilhabe. Auch das Land steht finanziell unter Druck, bei rückläufigen Steuererwartungen bleibt der Spielraum begrenzt. Ohne die Erhöhung des Verbundsatzes würden die Kommunen im kommenden Jahr weniger Zuwendungen erhalten. Der jetzigen Erhöhung sollen weitere folgen.
Im Haushalts- und Finanzausschusses werden wir darauf achten, dass der eingeschlagene Weg verlässlich fortgesetzt wird und dass wir beim Bund auf eine spürbare Entlastung der Kostenlast bei den Kommunen dringen. Mit der Einigung zum Konnexitätsprinzip beim Bund, welche unser Ministerpräsident Hendrik Wüst in der Konferenz der Ministerpräsidenten kürzlich mit auf den Weg bringen konnte, haben wir auch hier einen Schritt nach vorn gemacht.
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WIRTSCHAFT
Weniger Bürokratie, mehr Wohnraum, mehr Gewerbeimmobilien
Landtag beschließt Reformpaket für den Wirtschaftsstandort NRW
In der vergangenen Plenarwoche hat der Landtag ein ganzes Paket an Reformen beraten, die den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen stärken sollen. Sie sollen Betriebe entlasten, das Bauen erleichtern und Familien mehr Wohnraum ermöglichen. Drei dieser Vorhaben stechen aus finanz- und wirtschaftspolitischer Sicht heraus.
Im Zentrum steht das Bürokratieabbaupaket. Ab dem 1. Januar 2027 werden Berichtspflichten des Landes grundsätzlich abgeschafft. Wieder eingeführt werden sie nur, wenn es dafür eine fachliche Begründung gibt. Diese Umkehr der Beweislast ist ein echter Systemwechsel. Nicht die Unternehmen müssen künftig belegen, warum eine Pflicht entfallen kann, sondern die Verwaltung, warum sie nötig bleibt. Betriebe gewinnen so Zeit für das, worauf es ankommt: Investitionen, Ausbildung und Wachstum.
Ebenso wichtig sind die Änderungen der Landesbauordnung. Der Um- und Neubau wird spürbar erleichtert. So können anders genutzte Gebäude in Wohnraum umgewandelt und Bestandsbauten um ein Geschoss aufgestockt werden.
Über Genehmigungsfiktionen und einen konsequenten digitalen Weg bei Bauträgen soll das Bauen schneller werden. Auch in unseren Städten und Gemeinden ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Wer schneller und einfacher bauen darf, hilft jungen Familien und der Ortsentwicklung gleichermaßen.
Ergänzt wird dieser Kurs durch das Förderprogramm NRW.BANK.Invest.Zukunft, welches Unternehmen zinsvergünstigte Darlehen für Investitionen in Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit, den Einsatz künstlicher Intelligenz oder die Umstellung auf erneuerbare Energien bietet. Seit dem Start wurden rund 5.800 Förderungen mit einem Volumen von über einer Milliarde Euro bewilligt. Rund 85 Prozent des Volumens entfielen im ersten Jahr auf kleine und mittlere Unternehmen. Von diesem Instrument profitieren Betriebe in ganz Nordrhein-Westfalen, weil die Mittel gezielt dort ankommen, wo Arbeits- und Ausbildungsplätze entstehen.
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KLIMAANPASSUNG
Wenn Hitze zur Gefahr wird: Vorsorge in Nordrhein-Westfalen
Landtag berät über Lehren aus der Hitzewelle im Juni
Die Hitzewelle im Juni hat viele Menschen das Leben gekostet. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts starben bis Ende Juni allein in Nordrhein-Westfalen rund 1.230 Menschen an den Folgen der Hitze, bundesweit etwa 5.100. Zur Einordnung: Im gesamten Straßenverkehr kamen 2025 in Deutschland rund 2.830 Menschen ums Leben. Die Hitze forderte in wenigen Wochen also fast doppelt so viele Leben wie ein ganzes Jahr auf den Straßen. Betroffen sind vor allem ältere Menschen, Pflegebedürftige, chronisch Kranke und Kinder. In der vergangenen Plenarwoche hat der Landtag das Thema in einer Aktuellen Stunde beraten, beantragt von den Fraktionen von CDU und Grünen.
Nordrhein-Westfalen zählt beim Hitzeschutz zu den Vorreitern. Als erstes Bundesland legte das Land 2021 ein Klimaanpassungsgesetz vor, 2024 folgte die Klimaanpassungsstrategie, die nun umgesetzt wird. Bereits 2023 wurde das Zentrale Netzwerk für gesundheitsbezogenen Hitzeschutz gegründet. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen stehen praxisnahe Arbeitshilfen bereit, damit Gebäude und Abläufe auf heiße Perioden eingestellt werden.
Wirksame Vorsorge braucht auch finanzielle Grundlagen. Über die Krankenhausförderung stellt das Land in den Jahren 2023 bis 2035 rund 1,52 Milliarden Euro für Maßnahmen bereit, etwa für Lüftung, Dämmung, Kühlung sensibler Bereiche sowie begrünte Fassaden und Dächer. Die Kommunen werden über ein Förderprogramm im Umfang von rund 50 Millionen Euro sowie über die Städtebauförderung unterstützt. Solche Mittel sind gut angelegt. Wer frühzeitig in widerstandsfähige Infrastruktur investiert, schützt Menschenleben und hält zugleich größere Folgekosten von den öffentlichen Haushalten fern.
Entscheidend ist, dass Hitzeschutz vor Ort ankommt, in Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und auf öffentlichen Plätzen. Auch hier gilt: mehr finanzielle Mittel wären wünschenswert.
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RECHTSPRECHUNG
Höchstes Gericht bestätigt: Krisenhilfe war rechtmäßig
Verfassungsgerichtshof weist letzte Klage gegen Ukraine-Sondervermögen ab
Ende Juni hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster das NRW-Krisenbewältigungsgesetz für verfassungskonform erklärt und damit die letzte von drei Klagen aus den Reihen von SPD und FDP zurückgewiesen. In allen drei Verfahren hat sich der Kurs der Landesregierung bestätigt.
Mit dem Gesetz hatte der Landtag Ende 2022 das sogenannte Ukraine-Sondervermögen errichtet, um auf die Folgen des russischen Angriffskriegs schnell reagieren zu können. Auf dieser Grundlage stimmte das Parlament der Finanzierung von 102 Maßnahmen mit einem Volumen von rund drei Milliarden Euro zu. Wichtig für das Budgetrecht: Sowohl die Kreditaufnahme als auch jede Verausgabung bedurften der Einwilligung des Landtags. Ein Blankoscheck war das Instrument zu keinem Zeitpunkt.
Die Antragsteller sahen genau dieses Budgetrecht verletzt. Der Gerichtshof folgte dem nicht. Er stellte fest, dass der Gesetzgeber angesichts der damals unklaren Lage vertretbar von einem zweckgebundenen Sondervermögen ausgehen durfte, um flexibler zu handeln, als es der Kernhaushalt erlaubt hätte.
Wäre die Klage erfolgreich gewesen und das Gesetz für nichtig erklärt worden, hätte man der bereits geleisteten Krisenhilfe nachträglich die rechtliche Grundlage entzogen. Betroffen waren Aufgaben, die unmittelbar vor Ort ankamen: die Unterbringung geflüchteter Menschen, der Nahverkehr, Krankenhäuser, soziale Infrastruktur und die Versorgungssicherheit. Gerade unsere Städte und Gemeinden wären bei einer anderen Entscheidung in erhebliche Unsicherheit geraten.
Der Gerichtshof hat mit dem Urteil erstmals klare Anforderungen an Sondervermögen formuliert: eine gesetzliche Grundlage, einen tragfähigen Sachgrund und wirksame parlamentarische Kontrolle. Das schafft Rechtssicherheit für den Umgang mit künftigen Krisen. Für die Planungen in unseren Kommunen zählt vor allem, dass sich Land und Kommunen bei der nächsten Notlage auf ein erprobtes und rechtlich geklärtes Instrument stützen können. Entschlossene Hilfe und solide Haushaltsführung schließen sich nicht aus. Das Urteil bestätigt beides.
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Bernd Krückel MdL · Heinsberg, Geilenkirchen, Übach-Palenberg,
Gangelt, Selfkant, Waldfeucht
Thomas Schnelle MdL · Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg
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