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MdL-Newsletter
Krückel & Schnelle
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Liebe Leserinnen und Leser,
das Kinderbildungsgesetz wird nachgebessert – und das Land stellt dafür 106 Millionen Euro zusätzlich bereit. Was das konkret für Kitas und Familien im Kreis Heinsberg bedeutet, lesen Sie als Titelthema in dieser Ausgabe.
Außerdem berichten wir: Knapp drei Millionen Euro fließen in Sportstätten im Kreis Heinsberg – welche Kommunen profitieren und wie Vereine jetzt vorgehen sollten. Nordrhein-Westfalen hat seine erste unabhängige Polizeibeauftragte erhalten. Die Landesregierung hat ein umfassendes Entlastungspaket gegen Bürokratie auf den Weg gebracht. Und Kommunen erhalten mehr Spielraum beim Einsatz der Mittel aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur.
Wir wünschen eine informative Lektüre.
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FAMILIE
KiBiz-Reform: Nachbesserungen mit Augenmaß
106 Millionen Euro zusätzlich für verlässliche Kinderbetreuung in NRW
Verlässliche Kinderbetreuung ist für Familien eine tägliche Notwendigkeit. Wenn eine Kita-Gruppe kurzfristig schließen muss oder nur Notbetreuung angeboten werden kann, trifft das Eltern unmittelbar. Genau hier setzt die Reform des Kinderbildungsgesetzes an, die der Landtag derzeit berät. Nach der Verbändeanhörung im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend haben CDU und Grüne die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und den Entwurf an vier Punkten nachgeschärft. Das Land stellt dafür 106 Millionen Euro zusätzlich bereit.
Beim Kern- und Randzeitenmodell wird die wöchentliche Mindestkernzeit von 25 auf 35 Stunden angehoben. Trägern steht dabei Flexibilität bei der Verteilung innerhalb der Woche zu: Einzelne Tage können kürzer ausfallen, sofern das durch längere Kernzeiten an anderen Tagen ausgeglichen wird. Das Land finanziert weiterhin neun Stunden Kernzeit täglich.
Im Bereich Sprachbildung werden jährlich über 50 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt, insbesondere zur Stärkung der plusKITAs und der Fachberatungsstruktur. Die Gesamtfördersumme steigt auf rund 204 Millionen Euro, die Pauschale je plusKITA auf mindestens 52.875 Euro.
Das Kita-Helfer-Programm wird dauerhaft im Gesetz verankert, über einen eigenen Fördertatbestand statt über die Kindpauschalen. Damit entfällt die bisherige Kopplung an die Einrichtungsgröße: Jede Kita erhält künftig pro Kindergartenjahr 16.200 Euro, wofür über 37 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Gerade für kleinere Einrichtungen im ländlichen Raum des Kreises Heinsberg ist das eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Modell.
Die Regelungen zur Überbelegung werden praxisnäher gefasst. Eine dauerhafte Überbelegung um bis zu zwei Kinder pro Gruppe bleibt möglich, sofern die erforderlichen Personalkraftstunden vorgehalten werden. Neu ist eine zeitlich befristete Möglichkeit für maximal sechs Wochen pro Jahr, die kurzfristige Schließungen bei Personalausfällen verhindern soll.
NRW investiert allein in diesem Jahr 6,2 Milliarden Euro in die Kinderbetreuung. Mit der KiBiz-Reform schaffen wir dafür eine verlässlichere gesetzliche Grundlage.
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SPORT
Knapp drei Millionen Euro für Sportstätten im Kreis Heinsberg
Förderportal öffnet am 1. Juni – Antragstellung ab 1. September möglich
Sportvereine sind das Rückgrat des gesellschaftlichen Lebens in unseren Städten und Gemeinden. Sie binden Menschen jeden Alters, schaffen Gemeinschaft und halten die Gesellschaft zusammen. Damit das gelingt, brauchen Vereine funktionsfähige Anlagen. Genau hier setzt das Förderprogramm „Moderne Sportstätte NRW” an, das die Landesregierung nun mit einem ersten Programmaufruf konkretisiert hat.
Das Programm ist Teil des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036, das landesweit 600 Millionen Euro für die Sportinfrastruktur vorsieht, aufgeteilt auf vereinseigene Sportstätten, Schwimmbäder und kommunale Anlagen. Zusammen mit weiteren Landes- und Bundesmitteln aus dem Infrastruktursondervermögen spricht die Landesregierung von einer „NRW-Sportmilliarde”. Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung, Sanierung und zum Neubau vereinseigener Sportanlagen. Der Kreis Heinsberg profitiert dabei mit insgesamt knapp 2,9 Millionen Euro.
Für Vereine, die ein konkretes Vorhaben planen, gilt jetzt: den Zeitplan kennen und die nächsten Wochen nutzen. Der Kreissportbund hat die örtlichen Abstimmungsprozesse bereits aufgenommen. Ab dem 18. Mai informiert der Landessportbund die Vereine in Videokonferenzen über das Verfahren. Am 1. Juni öffnet das Förderportal für Interessenbekundungen, die förmliche Antragstellung ist ab dem 1. September möglich.
Bundesrechtlich gilt allerdings eine Mindestprojektgröße von 50.000 Euro. Kleinere Maßnahmen, die bei manchem Verein durchaus sinnvoll wären, sind damit von der Förderung ausgeschlossen. Das ist eine Vorgabe, die wir nicht ändern konnten, die aber zu kennen wichtig ist, bevor Planungen beginnen.
Die Mittel verteilen sich nach Einwohnerzahl auf alle zehn Kommunen im Kreis: Erkelenz erhält 472.952 Euro, Heinsberg 462.850 Euro, Hückelhoven 441.352 Euro, Geilenkirchen 301.341 Euro, Wegberg 289.733 Euro, Übach-Palenberg 258.420 Euro, Wassenberg 207.350 Euro sowie Gangelt, Selfkant und Waldfeucht jeweils 166.932 Euro.
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INNERES
NRW hat eine unabhängige Polizeibeauftragte
Ursula Mecklenbrauck tritt ihr Amt im Oktober an – eine Personalie, die überzeugt
Im vergangenen Plenum hat der Landtag Nordrhein-Westfalen Ursula Mecklenbrauck zur ersten unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes gewählt. Im Oktober wird sie ihr neues Amt beginnen.
Als ehemaliger Polizeibeamter und als stellvertretender Vorsitzender des Petitionsausschusses habe ich das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vorhaben von CDU und Grünen mit einer gewissen Skepsis begleitet. Braucht eine Polizei, die in NRW gut aufgestellt ist und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger genießt, wirklich eine weitere Kontrollinstanz, auch vor dem Hintergrund eines funktionierenden Beschwerde- und Petitionssystems?
Mit der Personalie Ursula Mecklenbrauck haben sich meine Bedenken bezüglich der Stelle der Polizeibeauftragten allerdings gelöst: seit 2022 war sie Polizeipräsidentin in Krefeld, davor stellvertretende Referatsleiterin für Polizeiorganisation im NRW-Innenministerium, wo sie zentrale Strukturreformen mitgestaltet hat. Dazu Stationen im NRW-Landtag, in der Staatskanzlei und in der Bundestagsverwaltung. Frau Mecklenbrauck ist somit keine fachfremde Theoretikerin, die von außen auf die Polizei schaut. Sie ist jemand, die die Strukturen und Menschen kennt, die weiß, wie Entscheidungen in Behörden und auf der Straße fallen, und die zugleich das nötige Gespür für die Beamtinnen und Beamten mitbringt.
Ihre Aufgabe ist klar definiert: Bürgerinnen und Bürger sowie Polizeibeschäftigte können sich künftig ohne Dienstweg direkt an sie wenden, mit Beschwerden, Hinweisen oder Klärungsbedarfen. Die Stelle ist beim Landtag angesiedelt, unabhängig vom Innenministerium. Dass die Deutsche Polizeigewerkschaft verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet hat, weil die Beauftragte auch parallel zu laufenden Strafverfahren tätig werden kann, ist eine Frage, die die Gerichte beantworten werden.
Für mich steht fest, dass der Landtag mit Ursula Mecklenbrauck eine Frau gewählt hat, die das Amt mit Sachverstand und Erfahrung ausfüllen wird. Das war die richtige Entscheidung.
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BÜROKRATIEABBAU
Weniger Bürokratie, mehr Handlungsspielraum
Landesregierung verabschiedet Entlastungspaket für Bürger, Unternehmen und Kommunen
Vergangene Woche hat die Landesregierung erstmals ein sogenanntes Entlastungskabinett einberufen und dabei ein umfassendes Gesetzespaket verabschiedet, das Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen spürbar von bürokratischen Pflichten entlasten soll.
Das Paket ruht auf drei Säulen. Erstens werden landesrechtliche Berichts- und Dokumentationspflichten, die zu Lasten der Wirtschaft gehen, zum 1. Januar 2027 grundsätzlich abgeschafft. Das Prinzip der Beweislastumkehr greift dabei konsequent: Wer eine Pflicht behalten will, muss sie bis zum Stichtag fundiert begründen und per Rechtsverordnung positiv festschreiben. Was nicht begründet wird, entfällt ersatzlos.
Zweitens werden Schriftformerfordernisse im Bürger-Behörden-Kontakt weitgehend aufgehoben. Die einfache E-Mail wird zum Regelfall, der klassische Postweg zum Ausnahmefall. Wer weiterhin auf Papier kommunizieren möchte, kann das tun. Ein Zwang besteht ausdrücklich nicht.
Interessant für die kommunale Ebene ist die dritte Säule: das Kommunale Regelbefreiungsgesetz. Städte und Gemeinden können künftig beantragen, von landesrechtlichen Regelungen ausgenommen zu werden, wenn diese vor Ort als hinderlich gelten. Bewähren sich die lokalen Alternativlösungen, können sie später in Landesrecht überführt werden.
Ergänzt wird das Paket durch Vereinfachungen bei Förderverfahren. Künftig entfällt die flächendeckende Prüfung jedes einzelnen Verwendungsnachweises. Vollautomatisierte Bescheide und der verstärkte Einsatz von Pauschalen sollen risikoarme Fälle innerhalb von Sekunden abwickeln. Wer je erlebt hat, wie lange Kommunen auf Förderbescheide warten, versteht, welchen praktischen Unterschied das machen kann.
Nach der Kabinettsbefassung folgen nun die Verbandsanhörungen. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Im Haushalts- und Finanzausschuss werde ich diesen Prozess aufmerksam begleiten.
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KOMMUNEN
Mehr Spielraum für kommunale Investitionen
NRW-Plan-Mittel dürfen künftig als Eigenanteil in Förderprogrammen eingesetzt werden
Seit Mitte April können die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erstmals auf die Mittel aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur zugreifen. Das Land hatte ihnen Ende Januar die entsprechenden Bereitstellungsbescheide übermittelt. Doch schnell wurde deutlich: Die Mittel stehen bereit, können aber nicht immer so eingesetzt werden, wie es die Praxis erfordert.
Der NRW-Plan ist das bislang größte Investitionsprogramm in der Landesgeschichte. Allein 10 Milliarden Euro stehen den Kommunen als pauschal zugewiesenes Förderbudget zur Verfügung, der Schwerpunkt liegt bei Bildung und Betreuung, aber auch Verkehrsinfrastruktur, Sanierung und Klimaschutz sind förderfähig. Viele Investitionsvorhaben laufen jedoch über Förderprogramme, bei denen Kommunen einen Eigenanteil beisteuern müssen. Aus den NRW-Plan-Mitteln selbst durfte dieser Eigenanteil bislang nicht bestritten werden. Genau das haben uns Kommunen als Hindernis zurückgemeldet.
CDU und Grüne haben nun einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Änderung des NRW-Infrastrukturgesetzes vorsieht. Künftig dürfen Kommunen ihre Eigenanteile in Landesprogrammen aus dem NRW-Plan decken. Landes- und Bundesfördermittel lassen sich so flexibler kombinieren. Für Kommunen im Kreis Heinsberg eröffnet das neuen Handlungsspielraum bei Vorhaben, die bislang an dieser Frage scheiterten.
Für Bundes- wie EU-Förderprogramme ist ein rechtlich sicherer Einsatz der NRW-Plan-Mittel für den Eigenanteil derzeit noch nicht garantiert. Aber auch in Berlin liegt bereits ein Entwurf zur Gesetzänderung vor, der diese Lücke für Bundesförderprogramme bald schließen soll.
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Bernd Krückel MdL · Heinsberg, Geilenkirchen, Übach-Palenberg,
Gangelt, Selfkant, Waldfeucht
Thomas Schnelle MdL · Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg
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