Millionen für Rad- und Gehwege im Kreis Heinsberg
„Bewegung an der frischen Luft tut gut. Das ist nicht nur eine Erkenntnis aus der Corona-Krise. Gesundheit und Klimaschutz werden durch die Fortbewegung mit dem Fahrrad, Pedelec oder zu Fuß unterstützt und wir arbeiten daran, den Menschen ein attraktives Verkehrswegenetz anzubieten. Mit diesem Teil des Programms werden insgesamt 139 neue Projekte mit 20,9 Millionen Euro gefördert. Mit den Mitteln, die von den Kommunen kommen, fließen in diesem Jahr 36,3 Millionen Euro in die Verbesserung der Nahmobilität. Besonders hervorzuheben ist, dass der Fördersatz für die Radvorrangrouten deutlich angehoben worden ist und wir damit für einen schnelleren Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur die Kommunen planerisch und finanziell entlasten.
Es freut uns, dass auch der Kreis Heinsberg gefördert wird. Mit insgesamt 1.496.100,00 € werden folgende Projekte unterstützt:
Kommune | Projekt | Fördermittel 2020 |
Erkelenz | Fahrradabstellanlagen | 390.000,00 € |
Erkelenz | Öffentlichkeitsarbeit Nahmobilität | 30.800,00 € |
Kreis Heinsberg | Rad-/Gehweg an der K 17 zwischen OD Gangelt-Vinteln und der B 56, sowie die Anlage einer Querungshilfe | 70.100,00 € |
Kreis Heinsberg | Rad-/Gehweg an der K 32 zwischen Doveren und Hetzerath | 212.100,00 € |
Übach-Palenberg | Neubau der Wurmtalbrücke an der alten Aachener Straße | 793.100,00 E |
Die NRW-Koalition unterstützt damit ganz konkret die Verbesserung der Lebensqualität und Nahmobilitätsinfrastruktur unseres Kreises.
Hintergrund:
Im ersten Teil des Förderprogramms werden die Förderprojekte der Kommunen veröffentlicht. Der Fördersatz für die Radvorrangrouten steigt ab diesem Jahr von 70 auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei strukturschwache Kommunen wird ein Zuschlag von weiteren fünf Prozent gewährt. Die Radvorrangrouten bieten für die Städte und Gemeinden eine Alternative, wenn die Standards für Radschnellwege nicht erreicht werden können.
Der zweite Teil enthält die Planung und den Bau der Radschnellverbindungen, die zunächst durch die Regionalräte zu beschließen sind und in einem zweiten Teil veröffentlicht werden.