Finanzhilfen zur Corona-Krise

In einem ebenso notwendigem wie beeindruckendem Tempo hat die Landes- wie Bundesregierung verschiedenste Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung zur Überwindung der Corona-Krise eingerichtet. Die Übersicht hier:
Die Maßnahmen wurden auf Bundes- und Länderebene, aber auch in den einzelnen Ressorts der Ministerien geschaffen und wöchentlich kommen neue Hilfen dazu. Aufgrund dieser rasanten Entwicklungen und der verschiedenen Angebote ist für ArbeitnehmerInnen wie ArbeitgeberInnen nicht ohne weiteres ersichtlich, welche Hilfen für sie in Frage kommen. Daher habe ich im Folgenden eine Übersicht der derzeitigen Finanzhilfen aufgestellt, die ich stets aktualisiere.

Zu allen Fragen hat auch die Wirtschaftsfördergesellschaft des Kreises Heinsberg eine Hotline eingerichtet – unter der 02452/131824 kann Ihnen bei Fragen geholfen werden.

 

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige

Besondere Unterstützungsmaßnahmen gelten für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Sie verfügen in der Regel kaum über Sicherheiten oder weitere Einnahmen. Diesen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu fünfzig Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).

Die Soforthilfen können unter https://soforthilfe-corona.nrw.de/ beantragt werden.

Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen

Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden. Des Weiteren zahlt das Ministerium für Kultur die Förderungen für abgesagte oder unbestimmt verschobene Veranstaltungen und Projekte weiterhin voll aus. Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden. Honorarkräfte erhalten ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 67 % - auf Niveau des Kurzarbeitergeldes.

Den Antrag für die Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler finden Sie unter: https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf
 

Stundung Sozialversicherungsbeiträge Rückwirkend ab 03.2020

Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen. Für die Stundung im März gilt: Die betroffenen Unternehmen müssen sich bis spätestens Donnerstag, 26. März, formlos unter Bezug auf ihre Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
 

Kita-Beitragsfreiheit

Für den Monat April 2020 müssen Familien in NRW aufgrund der infektionsschutzbedingten Maßnahmen keine Kita-Gebühren bezahlen – die Elternbeiträge werden für diesen Monat ausgesetzt.

Steuerliche Maßnahmen Bund

 

Steuerliche Maßnahmen Land NRW

Für alle Unternehmen werden die Ende März vom Land NRW beschlossenen Steuererleichterungen eine Stütze in dieser Zeit darstellen: Die Finanzverwaltung des Landes kommt betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen und der Herabsetzung von Vorauszahlungen von Einkommen- und Körperschaftssteuer, sowie bei der Gewerbesteuer entgegen und ist angewiesen ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich auszunutzen und Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig Auszusetzen.

Hier finden Sie das Antragsformular für die steuerlichen Sofortmaßnahmen und weitere Informationen.
 

Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld hilft Unternehmen dabei, trotz Arbeitsausfall Angestellte weiter zu entlohnen. Hierbei werden bis 67% des Nettolohns und die Sozialbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Kurzarbeitergeld kann bei einem Arbeitsausfall von mindestens 10% der Beschäftigten bei der Bundesarbeitsagentur beantragt werden.

Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Arbeitgeber bei der Servicehotline des Landes unter 0800 4555520
 

Kredite der KfW

Die Zahlungen für weitere laufende Verpflichtungen von Unternehmen können mithilfe von Liquiditätshilfen weiterhin geleistet werden. Dies sind letztlich langfristige und zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, welche über Banken oder Sparkassen schnell bereitgestellt werden können. Die Bundesregierung hat den bisherigen Finanzrahmen der KFW von 500 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht und verspricht zusätzlich, dass es, sollte dieser Rahmen nicht ausreichen, „keine Begrenzung des Volumens“ geben soll, um der Wirtschaft zu helfen.

Unternehmen wenden sich für die Liquiditätshilfen an ihre Hausbank. Weitere Informationen dazu unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

 
Programm der NRW.Bank

Bei  Liquiditätsengpässen steht ein attraktives Produktportfolie der NRW.Bank zur Verfügung. Sie hat Ihre Kredite und Bürgschaften an die Situation angepasst:
-Beispielsweise trägt sie beim Universalkredit 90 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos

Bürgschaftsbank NRW: Kredite bis 2,5 Mio. Euro (Verdopplung des Bürgschaftsrahmens)
-72-Stunden-Expressbürgschaft (bis 250.000 Euro)
-Für Kontokorrent-Linien bis 100.000 Euro werden 90-prozentige Bürgschaften im Schnellverfahren (ein Tag Bearbeitungszeit) angeboten (Nach Freigabe durch das Bundesministerium der Finanzen)

Landesbürgschaftsprogramm: Kredite ab 2,5 Mio. Euro (auch für Großunternehmen) - Eine Bearbeitung ist innerhalb einer Woche vorgesehen

Massive Ausweitung des Bürgschaftsrahmen bei Landesbürgschaftsprogramm sowie der Bürgschaftsbank NRW
-Erhöhung der Verbürgungsquote von 80 auf 90 Prozent

Kleine Unternehmen und Existenzgründer können bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KGB) Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt beantragen (es sind keine Sicherheiten vom Unternehmen zu stellen)
-Verbessert Rating und Kreditwürdigkeit

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Hotline der NRW.Bank unter 0211 91741 4800

Schutzfonds

Damit die Realwirtschaft in der Corona-Krise stabilisiert wird, bringt der Bund einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg. Dieser Schutzfonds richtet sich sich insbesondere an große Unternehmen und ermöglicht neben den bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über KfW-Programme großvolumige Stützungsmaßnahmen. Dazu gehören staatliche Liquiditätsgarantien sowie Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals. Er kann sich an den Unternehmen direkt beteiligen. Der Fonds ergänzt die etablierten Strukturen des bereits in der Finanzkrise geschaffenen Finanzmarktstabilisierungsfonds. Eine effektive – auch parlamentarische – Kontrolle der Verwendung öffentlicher Gelder wird gewährleistet. Bei einer Beteiligung können Stabilisierungsmaßnahmen wie Vergütungsbegrenzungen, Regelungen zu Dividendenausschüttungen, Verwendung aufgenommener Mittel und Eigenmittelausstattungen durchgesetzt werden.

Im Fokus stehen hier größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, mit der Möglichkeit, auch kleinere Unternehmen im Bereich kritischer Infrastrukturen und Sektoren zu berücksichtigen. Die unterschiedlichen Angebote schaffen für Unternehmen – je nach Bedarf – mehr
Wahlmöglichkeiten und Flexibilität. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sieht im Detail folgende Stabilisierungsinstrumente vor, um Tausende von Arbeitsplätzen zu sichern:

·        Liquiditätsgarantien: Garantierahmen in Höhe von 400 Mrd. €, um Liquiditätsengpässen von Unternehmen zu begegenen und ihnen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren.

·        Kapitalmaßnahmen: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Mrd € für direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen (insbesondere Erwerb von Anteilen oder stillen Beteiligungen, Zeichnung von Genussrechten oder Nachranganleihen).

·        Refinanzierung: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Mrd. € zur Refinanzierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Ausführung der ihr zugewiesenen Sonderprogramme.