Finanzhilfen zur Corona-Krise
Zu allen Fragen hat auch die Wirtschaftsfördergesellschaft des Kreises Heinsberg eine Hotline eingerichtet – unter der 02452/131824 kann Ihnen bei Fragen geholfen werden.
Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige
Besondere Unterstützungsmaßnahmen gelten für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Sie verfügen in der Regel kaum über Sicherheiten oder weitere Einnahmen. Diesen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu fünfzig Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).
Die Soforthilfen können unter https://soforthilfe-corona.nrw.de/ beantragt werden.
Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen
Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden. Des Weiteren zahlt das Ministerium für Kultur die Förderungen für abgesagte oder unbestimmt verschobene Veranstaltungen und Projekte weiterhin voll aus. Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden. Honorarkräfte erhalten ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 67 % - auf Niveau des Kurzarbeitergeldes.
Den Antrag für die Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler finden Sie unter: https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf
Stundung Sozialversicherungsbeiträge Rückwirkend ab 03.2020
Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen. Für die Stundung im März gilt: Die betroffenen Unternehmen müssen sich bis spätestens Donnerstag, 26. März, formlos unter Bezug auf ihre Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Kita-Beitragsfreiheit
Für den Monat April 2020 müssen Familien in NRW aufgrund der infektionsschutzbedingten Maßnahmen keine Kita-Gebühren bezahlen – die Elternbeiträge werden für diesen Monat ausgesetzt.
Steuerliche Maßnahmen Bund
Steuerliche Maßnahmen Land NRW
Für alle Unternehmen werden die Ende März vom Land NRW beschlossenen Steuererleichterungen eine Stütze in dieser Zeit darstellen: Die Finanzverwaltung des Landes kommt betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen und der Herabsetzung von Vorauszahlungen von Einkommen- und Körperschaftssteuer, sowie bei der Gewerbesteuer entgegen und ist angewiesen ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich auszunutzen und Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig Auszusetzen.
Hier finden Sie das Antragsformular für die steuerlichen Sofortmaßnahmen und weitere Informationen.
Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld hilft Unternehmen dabei, trotz Arbeitsausfall Angestellte weiter zu entlohnen. Hierbei werden bis 67% des Nettolohns und die Sozialbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Kurzarbeitergeld kann bei einem Arbeitsausfall von mindestens 10% der Beschäftigten bei der Bundesarbeitsagentur beantragt werden.
Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Arbeitgeber bei der Servicehotline des Landes unter 0800 4555520
Kredite der KfW
Die Zahlungen für weitere laufende Verpflichtungen von Unternehmen können mithilfe von Liquiditätshilfen weiterhin geleistet werden. Dies sind letztlich langfristige und zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, welche über Banken oder Sparkassen schnell bereitgestellt werden können. Die Bundesregierung hat den bisherigen Finanzrahmen der KFW von 500 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht und verspricht zusätzlich, dass es, sollte dieser Rahmen nicht ausreichen, „keine Begrenzung des Volumens“ geben soll, um der Wirtschaft zu helfen.
Unternehmen wenden sich für die Liquiditätshilfen an ihre Hausbank. Weitere Informationen dazu unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Programm der NRW.Bank
Schutzfonds
Damit die Realwirtschaft in der Corona-Krise stabilisiert wird, bringt der Bund einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg. Dieser Schutzfonds richtet sich sich insbesondere an große Unternehmen und ermöglicht neben den bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über KfW-Programme großvolumige Stützungsmaßnahmen. Dazu gehören staatliche Liquiditätsgarantien sowie Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals. Er kann sich an den Unternehmen direkt beteiligen. Der Fonds ergänzt die etablierten Strukturen des bereits in der Finanzkrise geschaffenen Finanzmarktstabilisierungsfonds. Eine effektive – auch parlamentarische – Kontrolle der Verwendung öffentlicher Gelder wird gewährleistet. Bei einer Beteiligung können Stabilisierungsmaßnahmen wie Vergütungsbegrenzungen, Regelungen zu Dividendenausschüttungen, Verwendung aufgenommener Mittel und Eigenmittelausstattungen durchgesetzt werden.
Im Fokus stehen hier größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, mit der Möglichkeit, auch kleinere Unternehmen im Bereich kritischer Infrastrukturen und Sektoren zu berücksichtigen. Die unterschiedlichen Angebote schaffen für Unternehmen – je nach Bedarf – mehr
Wahlmöglichkeiten und Flexibilität. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sieht im Detail folgende Stabilisierungsinstrumente vor, um Tausende von Arbeitsplätzen zu sichern:
· Liquiditätsgarantien: Garantierahmen in Höhe von 400 Mrd. €, um Liquiditätsengpässen von Unternehmen zu begegenen und ihnen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren.
· Kapitalmaßnahmen: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Mrd € für direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen (insbesondere Erwerb von Anteilen oder stillen Beteiligungen, Zeichnung von Genussrechten oder Nachranganleihen).
· Refinanzierung: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Mrd. € zur Refinanzierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Ausführung der ihr zugewiesenen Sonderprogramme.