Am letzten Plenartag des Jahres 2019 legte Thomas Schnelle, Abgeordneter des Kreises Heinsberg, dem Landtag den Halbjahresbericht des Petitionsausschusses vor.
Die Übergabe des Petitionsberichts im Jahre 2018 In seiner Rede hob er die bundesweit einzigartige rechtliche Stellung des Nordrhein-Westfälischen Petitionsausschusses hervor. Damit verbunden stellte er heraus, dass Parallelstrukturen, wie Bürgerbeauftragte, die Gefahr bergen, das bewährte System diffuser zu machen und zu schwächen: „Es hat sich bewährt, dass die Bearbeitung von Petitionen – also die Kontrolle der Verwaltung – nach wie vor an einem Ort angesiedelt ist, der zur Verwaltungskontrolle berufen ist, nämlich beim Parlament“, ließ Thomas Schnelle im Plenum verlauten. Er wies zudem darauf hin, dass man der zunehmenden Nutzung privater Petitionsportale durch Bürgerinnen und Bürger positiv entgegenblicke, da junge Menschen „die Petition als Instrument zur politischen Teilhabe wahrnehmen und nutzen“ und es also zu begrüßen sei, dass „es heutzutage ohne großen Aufwand möglich ist, von zuhause oder unterwegs mit einem Smartphone Petitionen zu unterschreiben oder einzureichen“.
Der Petitionsausschuss des Landtags hilft Bürgerinnen und Bürgern, die sich von einer Kommunal- oder Landesbehörde falsch behandelt fühlen. Die Abgeordneten nehmen sich der einzelnen Fälle an und versuchen, je nach Sachlage mit den Beteiligten gemeinsame Lösungswege zu finden. Dem Petitionsausschuss des Landtags gehören 25 Abgeordnete an. Eine Petition darf grundsätzlich jeder einreichen. So steht es in Artikel 17 des Grundgesetzes. Entscheidungen trifft der Petitionsausschuss des Landtags NRW immer einstimmig und überparteilich. Seine Sitzungen sind nicht-öffentlich. So werden die sensiblen Anliegen der Menschen geschützt.