Die Bilanzierung des neuen Polizeigesetzes zeigt: das Land ist durch das Gesetz sicherer geworden.
Thomas Schnelle MdL Zur heutigen Sitzung des Innenausschusses hat die Landesregierung eine erste Bilanz zum neuen Polizeigesetz NRW vorgelegt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christos Katzidis: „Uns war es bei der Neufassung des Polizeigesetzes eine Herzensangelegenheit, die Opfer von Gewalttaten im häuslichen Bereich besser zu schützen. Täter werden konsequent von unserer Polizei festgesetzt. Zudem war es uns wichtig, die Polizei im Bereich der präventiven Bekämpfung von Terrorismus rechtlich besser aufzustellen. Beides ist uns eindrucksvoll gelungen, wie jetzt anhand der ersten Bilanz zum neuen Polizeigesetz deutlich wird.
Vor dem neuen Polizeigesetz war es in Nordrhein-Westfalen rechtlich nicht möglich, Gewalttäter zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt bei der Polizei
für die Dauer von Wohnungsverweisungen in Gewahrsam zu nehmen. Und das obwohl die Strafanzeigen bei häuslichen Gewalten seit 2007 deutlich gestiegen sind. Von den 29 bisher angeordneten längerfristigen Ingewahrsamnahmen wurden alleine 15 im Zusammenhang mit häuslichen Gewalten angeordnet. Das zeigt die Notwendigkeit dieser Maßnahme. Mit der Schließung dieser Gesetzeslücke hat die NRW-Koalition einen großen Schritt für mehr Opferschutz in Nordrhein-Westfalen gemacht. Eine weitere gravierende Gesetzeslücke wurde mit der Einführung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und der sogenannten Quellen-TKÜ geschlossen. Sie befähigt unsere Polizei dazu, endlich bei der Kommunikation mit den Terroristen mithalten zu können, um geplante Anschläge gegebenenfalls frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. 62 Anordnungen in 10 Monaten zeigen ebenfalls sehr deutlich, wie notwendig diese Befugnis ist und wie sehr dadurch die Arbeit der Polizei bei der Terrorabwehr unterstützt wird.
Die erste Bilanz des neuen Polizeigesetzes beweist eindrucksvoll, dass unser modernes und zeitgemäßes Update dringend notwendig war und die Polizeibehörden auch Gebrauch von den neuen rechtlichen Möglichkeiten machen. Unser Land ist dadurch ein weiteres Stück sicherer geworden.“
Das Innenministerium teilte dazu mit:
Ein Jahr nach Verabschiedung des novellierten Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen hat Minister Herbert Reul heute (12. Dezember 2019) ei- ne positive Bilanz gezogen. „Die Zahlen zeigen, dass die Polizei die zusätzlichen Instrumente äußerst umsichtig einsetzt. Der Orwellsche Überwachungsstaat, den manche ja schon am Horizont ausmachten, der ist Nordrhein-Westfalen heute nicht. Aber: Das Land ist in den vergangenen zwölf Monaten durch dieses Gesetz sicherer geworden“, so der Minister. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte das „Sicherheitspaket I“ am 12. Dezember 2018 mit großer Mehrheit verabschiedet. Aufgrund der Neuregelungen waren bis Ende Oktober dieses Jahres 29 Personen auf richterliche Anordnung länger als bisher möglich in Gewahrsam genommen worden. Sieben Mal geschah dies, um ein Verbrechen zu verhindern, drei Mal vor einem terroristischen Hintergrund. So auch bei der längsten Anordnung eines Unterbindungsgewahrsams, das 13 Tage gedauert hat. 15 Mal war der Grund der Ingewahrsamnahme häusliche Gewalt. Vier Ingewahrsamnahmen erfolgten wegen Identitätsverweigerung, hier war die längste bereits nach vier Tagen wieder beendet.
62 Mal ordneten Richter eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
aufgrund des novellierten Gesetzes an. Betroffen waren terroristische Ge-
fährder, doch auch bei Vermisstenfällen, bei Bedrohungen und akuten Ge- fährdungslagen gab es eine TKÜ.
Videobeobachtungen nach neuer Rechtslage erfolgten bisher noch an
keiner Stelle in Nordrhein-Westfalen. Sie sind allerdings an drei Stellen im
Land für das kommende Jahr vorgesehen, und zwar in der Dortmunder Nordstadt, im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld sowie in der Bonner Innenstadt. Eine Videobeobachtung am Kölner Ebertplatz fußt noch auf der al- ten gesetzlichen Regelung.
Das neue Mittel der strategischen Fahndung wurde durch die Polizei 44
mal angeordnet - unter anderem bei einer Fahndung der Autobahnpolizei Dortmund gegen sogenannte „Planenschlitzer“-Banden und bei einer Fahndung im Rockermilieu durch die Polizei Köln.
Zehnmal kam es zu einem Aufenthalts- und Kontaktverbot nach neuem
Recht. Zweimal wurde ein Aufenthaltsverbot zur Verhinderung einer terro- ristischen Straftat, dreimal zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen ausgesprochen. Fünfmal wurde ein Kontaktver- bot ausgesprochen, immer, um Leib, Leben oder Freiheit zu schützen. Drei Personen mussten eine elektronische Fußfessel tragen, einer wegen Nachstellung, zwei von ihnen sollten so an der Begehung einer terroristi- schen Straftat gehindert werden.
„Alle Maßnahmen, die besonders in die Grundrechte der Menschen ein-
greifen, stehen unter einem Richtervorbehalt. Durch die neue Gesetzesla-
ge konnte die Polizei terroristische Gefahren abwehren, Frauen vor Ge-
walt schützen und die Allgemeinheit vor den Folgen schwerer Gewaltver-
brechen bewahren“, so Reul.