Nordrhein-Westfalen macht mobil
Mobilität bedeutet persönliche Freiheit. Das wissen vor allem die Menschen im ländlichen Raum, wo die Wege lang und das ÖPNV-Angebot oft nur spärlicher vorhanden ist. Wenn man dann als Jugendlicher als Alternative ansonsten nur auf die Eltern zurückgreifen kann, um von A nach B zu kommen, ist der Gesetzesbeschluss nun eine deutliche Verbesserung für die jungen Menschen in unserem Land. Nach erfolgreich verlaufenen Modellprojekten in anderen Bundesländern kann nach Inkrafttreten des Gesetzes durch eine Rechtsverordnung der Länder das Mindestalter gesenkt werden. Wir haben den Ehrgeiz, dies als erstes Bundesland auch so umzusetzen.
Für die Fahrerlaubnisklasse AM für leichte Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h, den sogenannten Moped-Führerschein, galt bislang bundesweit das Mindestalter von 16 Jahren. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes können die Länder – sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist und in Kraft tritt – nun selbst über eigene Rechtsverordnungen das Mindestalter heruntersetzen.