Ministerin Heinen-Esser besucht Tagebaurand
Schwimmende Photovoltaik-Inseln, Radrundwege, Waldumrandung und vieles mehr – für die Zukunft der Kohlegrube ist einiges geplant. Doch die Jahrzehnte dauernde Restseebefüllung und die Rekultivierung ist von vielen Faktoren abhängig. Zentrale Bedeutung hat hier die Entnahme und Zuleitung von Rheinwasser. Für den frühzeitigen Kohleausstieg im Jahr 2030 bestehen erhebliche Unklarheiten, solange die langfristigen wasserwirtschaftlichen Folgen nicht geklärt sind. Wir CDU-Abgeordneten der Region übergaben Ministerin Heinen-Esser ein zu diesen Fragen formuliertes Positionspapier, das klarstellt, dass eine Wasserversorgung der Restseen und der gesamten Wasserregion garantiert werden muss. Das Papier ist am Ende dieses Beitrags einzusehen.
Auch wenn die Ministerin hier nicht originär zuständig ist, forderte ich zudem, dass die Ampel-Koalition im Bund schnellstmöglich ihre Aussagen im Koalitionsvertrag nach einem Kohleausstieg bis 2030 im Gesetz verankern muss, um Planungssicherheit für alle Betroffenen zu erreichen.
Ich bin dem Ministerpräsidenten für seine Ankündigung dankbar, alles für den Erhalt der Flächen der bisherigen Umsiedlungsdörfer Kuckum, Keyenberg, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath zu tun und ebenso der Ministerin Heinen-Esser, dass sie dies tatkräftig mit der Expertise ihres Ministeriums unterstützen will. Die Landesregierung hatte mit der neuen Leitentscheidung bereits dafür gesorgt, dass neue Entwicklungen für den Erhalt der Flächen längstmöglich genutzt werden können. Für die Menschen vor Ort und auch für alle weiteren Planungen rund um die Tagebaue, insbesondere denen zur Wasserwirtschaft, zur Restseebefüllung und zur Rekultivierung, brauchen wir jetzt schnell vollständige Klarheit und Planungssicherheit.
Positionspapier:
Das Ende der Braunkohleverstromung ist richtig und wichtig für die Erfüllung der absolut notwendigen Klimaschutzziele. Als Vertreter der betroffenen Region bekennen wir uns daher zu einem möglichst frühen Ausstieg.
Ministerpräsident Hendrik Wüst hat in seiner Regierungserklärung am 3. November im Landtag deutlich gemacht: „Wir sind in Nordrhein-Westfalen zu einem Ausstieg aus der Kohle auch schon 2030 bereit und wollen alles dafür tun, dass uns das gelingt.“
Dies darf jedoch nicht einseitig zu Lasten der betroffenen Regionen und Anwohner geschehen. Deshalb sind Verlässlichkeit, Klarheit und Planungssicherheit Grundvoraussetzung für die Umsetzung der diskutierten Zeitpläne für den Kohleausstieg. Dies gilt für die unmittelbar im und am Tagebaugebiet betroffenen Menschen sowie für die Strukturwandel-Projekte zur Absicherung der sozialen Folgen, aber insbesondere auch für die ökologischen Auswirkungen des Tagebaus.
Das Revier-Wassersystem muss neu hergestellt und abgesichert werden. Angesichts der ambitionierten Zeitpläne für den Ausstieg, sind eine beschleunigte Planung, der Ausbau und die finanzielle Sicherstellung des Wassersystems zwingend notwendig. Das ist zwingende Bedingung für einen gelungenen Strukturwandel in der Fläche und für eine nachhaltige Rekultivierung.
Mit dem Ende des Braunkohleabbaus enden nicht die ökologischen Herausforderungen. Mit den langfristigen Folgen, die weit ins nächste Jahrhundert reichen werden, darf die Region daher nicht alleine gelassen werden. Das gilt zum Beispiel für den Schutz der wertvollen Feuchtgebiete im Naturpark Schwalm-Nette und die Ersatzwasserlieferungen und Einleitung von entnommenen Grundwasser.
Zentrale Bedeutung hat die Entnahme und Zuleitung von Rheinwasser. Die gleichzeitige Befüllung der Restseen von Hambach und Garzweiler muss sichergestellt werden. Dafür benötigen wir ein wasserwirtschaftliches Gesamtmanagement für das Rheinische Revier, genaue Definitionen der Mengen und auch verlässliche Vereinbarungen mit der Schifffahrt zur Entnahme von Rheinwasser auch bei Niedrigwasser. Die Wasserversorgung muss dauerhaft und beständig garantiert sein.
Bei der Genehmigung des Braunkohlenplans sind die Absicherung der wasserwirtschaftlichen Folgen vereinbart worden. Um diese Zusagen dauerhaft zu garantieren müssen auch die langfristigen Folgen – ggf. im Rahmen einer Stiftung - finanziell abgesichert werden.