Förderprogramm „Corona-Hilfe Breitensport“ startet am 20. September
Neues Förderprogramm kompensiert Einnahmeverluste der Sportvereine und honoriert die Rückgewinnung verlorener Mitglieder
Dazu gewährt die Landesregierung den betroffenen Sportvereinen eine Billigkeitsleistung von bis zu 30 Euro pro verlorenem Mitglied. Die Sportvereine können ab dem 20. September einen entsprechenden Antrag auf dem Förderportal des Landessportbund NRW stellen. In einem ersten Schritt erhalten die Sportvereine eine hälftige Sofortauszahlung des entsprechenden Betrags abzüglich eines Sockelbetrags von 1.000 Euro. Im Frühjahr 2022 folgt eine Anschlusszahlung, mit der die Anzahl der neu- bzw. zurückgewonnenen Mitglieder honoriert wird. Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordneten des Kreises Heinsberg, Bernd Krückel und Thomas Schnelle:
„Das sind gute Nachrichten für Sportvereine im Kreis Heinsberg. Wir kennen die Schwierigkeiten, unter denen die Sportvereine aktuell leiden. Auch bei uns haben viele Sportvereine durch die pandemiebedingte Untersagung des Sporttreibens einen schmerzlichen Schwund zahlender Vereinsmitglieder hinnehmen müssen. Mit den jetzt zur Verfügung gestellten Fördergeldern möchten wir die Sportvereine bei ihren Anstrengungen unterstützen, den Übungsbetrieb wieder auf das Vor-Corona-Niveau anzuheben. Denn ein vielseitig-attraktives Trainingsangebot ist das beste Argument, ehemalige und neue Mitglieder für das aktive Sporttreiben im Verein zu begeistern.
Unsere Sportvereine leisten eine wichtige Arbeit für unser gesellschaftliches Zusammenleben und für die Lebensqualität in unserem Kreis. Endlich können wir wieder gemeinsam Sport treiben. Unsere Sportvereine freuen sich über jedes Neu- oder Wieder-Mitglied. Denn die zahlenden Mitglieder sind das Rückgrat des Vereinssports.“
Hintergrund:
Im Rahmen des Förderprogramms „Corona-Hilfe Breitensport“ werden Fördermittel in Höhe von insgesamt 7,3 Millionen Euro für die rund 9.000 Sportvereine in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt, die pandemiebedingt Mitgliederverluste zu verzeichnen haben.
Rechenbeispiele:
Mitgliederverlust 50 Mitglieder
50 x 30 €= 1.500 €
Sockelbeitrag 1.000 €
+ ½ von 500 € 250 €
Der Verein erhält zuerst 1.250 Euro und kann die weiteren 250 Euro über die Mitgliederrückgewinnung erzielen.
Mitgliederverlust 100 Mitglieder
100 x 30 €= 3.000 €
Sockelbeitrag 1.000 €
+ ½ von 2000 € 1.000 €
Der Verein erhält zuerst 2.000 Euro und kann die weiteren 1.000 Euro über die Mitgliederrückgewinnung erzielen.
Mitgliederverlust 3.000 Mitglieder
3.000 x 30 €= 90.000 €
Sockelbeitrag 1.000 €
+ ½ von 89.000 € 44.500 €