NRW leistet schnelle Hilfe für die Menschen in Hochwassergebieten
Das Hochwasser der vergangenen Woche hat Existenzen zerstört und alleine in Nordrhein-Westfalen 47 Menschenleben gekostet. Wir trauern weiter um sie und sind in Gedanken bei ihren Familien. Unser großer Dank gilt allen Rettungskräften, der Polizei und den Katastrophenschützern, der Feuerwehr, der Bundeswehr und den vielen Ehrenamtlichen, die Tag und Nacht anpacken.
Nordrhein-Westfalen wird gemeinsam mit dem Bund Soforthilfe in dreistelliger Millionenhöhe bereitstellen, um den Bürgerinnen und Bürgern, unseren Landwirten, Unternehmern und unseren Kommunen in der Not zu helfen. Es wird Unterstützung geben für betroffene Haushalte bei der Anschaffung neuer Haushaltsgegenstände, aber auch für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe, für die Forst- und Landwirtschaft und die Kommunen, die Straßen, Wasserleitungen, Telekommunikation, Abfallentsorgung und Energieversorgung wiederherstellen müssen. Der Wiederaufbau der zerstörten Orte wird Monate, wahrscheinlich Jahre, dauern und ein nationaler Kraftakt werden.
Vor allem aber gilt es, jetzt schnell und unkompliziert die größte Not vor Ort lindern. Seit heute steht das zugesagte umfangreiche Soforthilfe-Programm des Landes. Betroffene können ab heute Anträge stellen, erste Hilfsgelder sollen noch im Juli ausgezahlt werden können. Die versprochene schnelle finanzielle Hilfe für Nordrhein-Westfalen ist seit heute auf dem Weg. Für die Hilfen für Privatpersonen, Gewerbe und Betriebe gelten folgende Richtlinien:
1) Hilfe für Privatpersonen
Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden in Höhe von mindestens 5000 € erlitten haben. Die Auszahlung wird rasch und unbürokratisch über die Städte und Gemeinden erfolgen – gegebenenfalls unter Hilfestellung der Kreisverwaltungen.
2) Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
Für jede betroffene Betriebsstätte kann eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden.
3) Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.
Die jeweiligen Anträge finden sich unter dem Artikel zum download.
Bei Fragen und Problemen sind wir als Abgeordnete des Kreises Heinsberg für Sie erreichbar und bieten unsere Hilfe an. Für den Heinsberger Nordkreis erreichen sie Thomas Schnelle MdL unter der 0211 – 8842720 oder thomas.schnelle@landtag.nrw.de Für den Heinsberger Südkreis erreichen Sie Bernd Krückel MdL unter der 0211 884 27 20 oder bernd.krueckel@landtag.nrw.de.