Gegen Ärztehopping: Wir lockern die Schweigepflicht
Das ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen. Auf die Möglichkeit, die wir auf den Weg bringen, warten Kinderärzte und Kinderschützer seit vielen Jahren – die Nachricht von unserem Gesetzesvorhaben wurde von den Fachleuten bereits ausdrücklich gelobt. Wir wollen Ärzten Rechts- und Handlungssicherheit geben, um Kinder vor Gewalt durch deren Erziehungsberechtigte zu schützen. Sie sollen künftig die Möglichkeit haben, sich beim Verdacht auf Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung mit Kolleginnen oder Kollegen auszutauschen. So schieben wir insbesondere dem Ärztehopping einen Riegel vor – denn viele gewalttätige Eltern wechseln häufig den Kinderarzt, um ihre Taten zu verschleiern.
Der ehemalige Leiter des KK 11 beim PP Duisburg, Heinz Sprenger hat nach einer Serie von 5 Kindstötungen im Jahre 2005 gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendarzt Dr. Ralf Kownatzki den Verein Riskid gegründet und ein Informationssystem zum kollegialen Ärzteaustausch angeboten. Bislang fehlte die rechtliche Grundlage, dass sich Ärztinnen und Ärzte trotz Schweigepflicht mit ihren Kolleginnen und Kollegen austauschen dürfen. Als langjähriger polizeilicher Ermittler in diesem Bereich musste ich selber die Auswirkungen dieser Gesetzeslücke immer wieder feststellen. Daher bin ich sehr froh, dass diese rechtliche Grundlage nun geschaffen wurde.