Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier
Allerdings geht NRW noch einen Schritt weiter in Richtung Umweltverträglichkeit, Sozialverträglichkeit und auf die Tagebauanrainer zu. Neben der Festschreibung der Ergebnisse der KWSB in die Entscheidungssätze, welche den Kohleausstieg nun planungssicher gestalten, sind mögliche Verbesserungen bei den Abstandsregelungen, dem Immissionsschutz, der Rekultivierung bei der Wiederherstellung landwirtschaftlicher Flächen und Regelungen zur Restseegestaltung- und befüllung bereits in der Leitentscheidung vorgesehen. Dabei berücksichtigt die neue Leitentscheidung auch jetzt schon einen vorgezogenen Ausstieg in 2035.
Die enormen klimapolitischen Veränderungen der letzten Jahre zeigen sich bereits im Umfang des Entwurfs. Während die 2016 von Rot/Grün ausgearbeitete letzte Leitentscheidung lediglich 4 Punkte umfasste, präsentiert die NRW-Koalition nun insgesamt 14 Entscheidungssätze, welche umfassend, konkret und zielführend Perspektiven für die Zukunft des Rheinischen Reviers beschreiben.
Dabei wird vor allem ein Auge darauf gelegt, den gesellschaftlichen Diskurs zu berücksichtigen: Bei der anstehenden Ausarbeitung der Leitentscheidung soll die Öffentlichkeit und vor allem die Betroffenen intensiv beteiligt werden. Zudem soll die RWE Power AG nun auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden:
Die finanziellen Mittel für die Tagebaufolgekosten, sowie für die Rekultivierung und Renaturierung sollen von RWE nachhaltig gesichert werden. Auch damit geht die Landesregierung auf die noch von Rot/Grün tolerierten Mängel im Finanzierungssystem ein und sichert so die Zukunft der Tagebaugebiete nach dem Ausstieg aus der Kohleverstromung.
Für die direkt betroffenen Menschen in den Tagebauranddörfern setzt sich die Landesregierung im Besonderen ein. Die Abstände der Ortschaften zum Tagebaurand soll mindestens auf 400 m wachsen. Bei einem vorgezogenem Abschlussdatum 2035, wie im Kohleausstiegsgesetz beschrieben, könnten die Abstände bis mindestens auf einen halben Kilometer vergrößert werden. Überdies soll der Gewinnungsbetrieb von Garzweiler II so gestaltet werden, dass er auf den zwingend notwendigen Umfang beschränkt wird und zunächst bereits unbewohnte Ortschaften in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet eine Verschiebung der Abbaurichtung zunächst in den Bereich Immerath (alt). Die Forderung der Stadt Erkelenz nach mindestens 500 m Abstand wird dabei auch nicht aus den Augen verloren und sollte weiterhin Ziel unserer Anstrengungen sein.
Daneben beschäftigen sich gleich 4 Entscheidungssätze mit der zukünftigen Wasserwirtschaft im Revier und der Befüllung der Restseen. Dem Thema Wasser wird eine entscheidende Rolle bei der gelungenen und zeitnahen Rekultivierung der Tagebaulandschaften zukommen. Hier liegen auch sicher die größten Probleme, die das vorzeitige Ende der Tagebaue versuchen und hier werden große Anstrengungen noch vor uns liegen.
Dies alles sind gute Nachrichten für die Menschen im Rheinischen Revier, aber für die Natur und die wirtschaftliche Zukunft der Region. Der Diskurs um die Ausarbeitung der Leitentscheidung begann heute im Landtag und er wird als gesellschaftlicher Diskurs weitergeführt werden. Beratungen sollen live-übertragen werden und es sogar online-Beteiligungsmöglichkeiten geben, sodass wir gemeinsam über unsere Zukunft entscheiden können.
Die Menschen am Tagebau Garzweiler II werden bis zum Ende des Kohleabbaus die Hauptlast für die Versorgungssicherheit unseres Landes tragen und noch bis zum Schluss mit den Belastungen dieser Energieversorgung zu leben haben. Der nun vorliegende Entwurf der Leitentscheidung bringt erhebliche Verbesserungen für die Menschen vor Ort und ist daher zu begrüßen. Im weiteren Verfahren gilt es immer wieder zu prüfen, wo wir weitere Verbesserungen umsetzen können.